Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf beweglicher Sachen Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen im folgenden Mo-Treff GmbH genannt erlangen Geltung für alle Verträge, welche der Mo-Treff GmbH als Verkäufer von beweglichen Sachen ausweist. § 1 Geltungsbereich Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten zwischen der Mo-Treff GmbH und dem Kunden als verbindlich vereinbart. Von diesen Verkaufsbedingungen abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden haben, selbst bei Kenntnis, keine Gültigkeit und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbeziehungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. § 2 Zustandekommen des Vertrags 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 2. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Mo-Treff GmbH kann das Angebot des Kunden nach ihrer Wahl innerhalb von 14-Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird. 3. Der Vertragschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. 4. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden ABG per E-Mail zugesandt. § 3 Widerrufsrecht 1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss auf Grund fehlerhafter Ware durch die Mo-Treff GmbH erfolgen. Bei Korrekter Lieferung sind 15% Wiedereinlagerungskosten innerhalb 5 Tagen nach Rechnungsdatum oder 30 % bei späterer Mitteilung vom Verbraucher oder Unternehmer zu tragen. Bei Rücksendungen, die ohne Absprache oder Rücksendegenehmigung die Mo-Treff GmbH erreichen werden nicht Akzeptiert. Von der Rücknahme ausgeschlossen sind Elektronikteile, die nicht mehr original verpackt sind. Bei Bestellungen ohne Fahrgestellnummer und ggf. Farbcode können wir keine Gewähr auf die korrekte Lieferung der Ware geben. 2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des begründeten Widerrufsrechts berechtigt und verpflichtet, die Ware Frei an die Firma Mo-Treff GmbH zurückzusenden. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einer Korrekten Lieferung mit 15% bzw. 30% Wiedereinlagerungskosten der Verbraucher oder Unternehmer selbst, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. 3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die Bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die reine Prüfung hinausgehenden Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als .neu. verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. § 4 Preise 1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die in der angegebenen Rechnung, die sich ab Auslieferungslager des Lieferanten der Mo-Treff GmbH verstehen. Hierbei handelt es sich um Nettobeträge zzgl. MwSt. in der jeweils gültigen Höhe. Andere gesetzliche Abgaben, Verpackungs- und Transportkosten sowie Kosten für die Transportversicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale werden dem Kunden separat berechnet. 2. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. 3. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. 4. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. § 5 Lieferzeit 1. Soweit mit dem Kunden keine Individualvereinbarung getroffen wird, gelten die Lieferfristen der Mo-Treff GmbH dann als eingehalten, wenn der zu liefernde Gegenstand spätestens am letzten Tag der Frist bei dem Besteller eintrifft. Der Übergabe der Ware an den Kunden steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. 2. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von der Mo-Treff GmbH zu vertreten sind, so kann, je nach Sachverhalt, die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware wie auch die durch die Einlagerung anfallenden Kosten dem Kunden überbürdet werden. 3. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung seitens der Mo-Treff GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. § 6 Gewährleistung 1. Ist der Besteller Unternehmer und liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt (Nacherfüllung). Im Falle der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) ist die Mo-Treff GmbH dazu verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. 2. Ist der Besteller Verbraucher, so hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. 3. Der Unternehmer ist dazu verpflichtet, die Ware unverzüglich nach der Lieferung auf Vollständigkeit zu prüfen. Der Unternehmer muss offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 1 Tag ab Empfang der Ware fernmündlich anzeigen, andernfalls die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen ist. Eine nicht unverzüglich vorgenommene Rüge führt zum Verlust eines Nachlieferungsanspruchs. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 4. Schlägt die Mangelbeseitigung (Nacherfüllung) fehl, oder ist die Mo-Treff GmbH zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die von der Mo-Treff GmbH zu vertreten sind, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels, einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden, zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. 6. Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. 7. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. (S. 76 ff.) 8. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. 9. Ist der Besteller Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Waren dar. 10. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montageanleitung entspricht. 11. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. § 7 Eigentumsvorbehalt 1. Die Mo-Treff GmbH behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsverbindung vor. 2. Die Pfändung, etwaige Beschädigungen der Ware oder deren Vernichtung, sowie sonstig Eingriffe Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. (S. 40) 3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen, soweit nicht einzelvertraglich diese Arbeiten ausdrücklich von uns übernommen werden. 6. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt ein Rücktritt vom Vertrag. 8. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. § 8 Erfüllungsort, Rügeverpflichtung 1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Mo-Treff GmbH. Daran anknüpfend, geht die Gefahr mit Übergabe des Kaufgegenstandes, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Besteller über. 2. Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Waren auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Sache an den Verbraucher über. Dies gilt entsprechend für den Unternehmer bzw. Verbraucher auch im Falle der Rücksendung des Kaufgegenstandes nach einer Mängelbeseitigung. 3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem Gewollten der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. |